Senat gleicht Defizit 2023/24 aus dem allgemeinen Haushalt und der Bettensteuer aus

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Foto: Jenny Friedrichs / Pixabay

 

Über 19 Millionen Besuchende waren seit der Eröffnung Ende 2016 kotenfrei auf der Plaza der Elbphilharmonie. Und erst einmal bleibt das so.

Die Aussichtsplattform des Konzerthauses gehört inzwischen zu den beliebtesten Attraktionen der Hansestadt, für Hamburgerinnen und Hamburger, aber besonders für Tourist*innen. Der Senat hat nun beschlossen, dass der individuelle Spontanbesuch auch weiterhin kostenfrei möglich bleiben wird. Wie bislang auch, wird weiterhin nur bei Vorbuchungen und für Gruppen ein Eintrittsgeld fällig.Zugleich aber wird auch schon an der sogenannten „Bettensteuer“ geschraubt. Die offizielle „Kulturtaxe“ – so eine Meldung auch aus dieser Woche – werden um „moderate“ 20(!) Prozent erhöht. Siehe am Ende des Artikels.

In der Mitteilung heißt es:

„Ursprünglich hatte die Bürgerschaft 2016 im Betriebskonzept der Elbphilharmonie festgelegt, dass Spontanbesuche nur im ersten Jahr nach der Eröffnung kostenlos sein sollten und danach ein Eintritt festgelegt werden könnte. Dank der guten wirtschaftlichen Lage der Elbphilharmonie Laeiszhalle Betriebsgesellschaft (ELBG), die für den Betrieb des Konzerthauses zuständig ist, konnte der Verzicht auf einen Plaza-Eintritt bisher beibehalten und der Betrieb der Plaza aus den Erlösen anderer Bereiche finanziert werden. Wegen der generell steigenden Kosten in allen Betriebsbereichen ist diese Querfinanzierung jedoch nicht mehr möglich. Damit der individuelle Spontanbesuch weiterhin kostenlos bleiben kann, erstattet die Stadt Hamburg der ELBG zukünftig einen Großteil des Einnahmepotenzials eines Plaza-Eintritts, die ELBG wiederum verzichtet auf die Erhebung eines solchen. Dafür zahlt die Stadt ab der Saison 2023/24 einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 3,6 Millionen Euro aus dem allgemeinen Haushalt an die ELBG. In allen anderen Betriebsbereichen ist die ELBG jedoch weiterhin gehalten, kostendeckend und ohne städtischen Zuschuss zu arbeiten. Damit hält die Stadt Hamburg das Versprechen, dass der Betrieb der Elbphilharmonie nicht zulasten anderer Bereiche der Kultur geht. Voraussichtlich im Herbst wird die Bürgerschaft über die entsprechende Drucksache entscheiden.

Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Die Elbphilharmonie hat von Anfang an alle Erwartungen übertroffen. Rund sechseinhalb Jahre nach der Eröffnung zählt das Konzerthaus zu den besten der Welt. Auf die Plaza und in die Konzerte kommen weitaus mehr Besucherinnen und Besucher als vor der Eröffnung erwartet. Mit ihrem erstklassigen und klugen Programm prägt die Elbphilharmonie die Kulturstadt Hamburg. Durch zahlreiche Kooperationen mit anderen Kultureinrichtungen entstehen innovative Programme und neue Formate. Wir haben unser Versprechen gehalten, dass der Betrieb der Elbphilharmonie nicht zulasten anderer Kultureinrichtungen geht. Mit dem Senatsbeschluss kann nun auch der spontane Besuch auf der Plaza kostenlos bleiben.“

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Unter Anspannung aller Kräfte ist uns es uns jetzt noch einmal gelungen, die Defizite der ELBG aus dem allgemeinen Haushalt für die Jahre 2023 und 2024 auszugleichen. Der Kulturhaushalt bleibt dabei wie besprochen unangetastet. Um weiterhin den beliebten kostenlosen Plaza-Eintritt auch ab 2025 gewährleisten zu können, werden wir perspektivisch neue Wege gehen müssen. Wir werden in diesem Kontext prüfen, ob und inwieweit die steigenden Einnahmen bei der Kultur- und Tourismustaxe an dieser Stelle auch einen Beitrag leisten können.“

Die ELBG sollte laut der Spielbetriebsdrucksache aus 2016 jenseits der sogenannten Facility-Management-Kosten im operativen Betrieb kostendeckend, das heißt ohne städtische Zuwendung, arbeiten. Deshalb war ein Eintritt für den Plaza-Besuch bereits 2016 als eine Möglichkeit, Erlöse zu generieren, vorgesehen. Da auch rund sechseinhalb Jahre nach der Eröffnung noch jährlich über eine halbe Millionen Hamburgerinnen und Hamburger die Plaza besuchen, hat sich der Senat entschlossen, die in der Spielbetriebsdrucksache festgelegten finanziellen Rahmenbedingungen in diesem Punkt zu ändern und der ELBG das Erlöspotenzial eines Plaza-Eintritts größtenteils zu erstatten. So wird es der ELBG ermöglicht, auch zukünftig keinen Plazaeintritt für den individuellen Spontanbesuch zu erheben. Der derzeit kalkulierte Aufwand der Stadt Hamburg beläuft sich ab der Saison 2023/24 auf einen Ausgleichsbetrag in Höhe von 3,6 Millionen Euro, der aus dem allgemeinen Haushalt der Stadt der ELBG bereitgestellt wird.

Fazit: Spielbetriebskonzept der Elbphilharmonie hat sich bewährt

Mit Blick auf das 2016 beschlossene Spielbetriebskonzept wird heute deutlich, dass die Elbphilharmonie alle drei Zielvorgaben erfüllt oder sogar übertroffen hat: Im Spielbetriebskonzept war 2016 festgelegt worden, dass die Elbphilharmonie ein Konzerthaus für alle, eines der besten Konzerthäuser der Welt und ein Wahrzeichen für Hamburg werden solle. Den Erfolg in allen drei Bereichen belegen die Zahlen der vergangenen Spielzeiten:

Sowohl in der programmatischen Vielfalt als auch in der Preisstruktur ist die Elbphilharmonie ein Konzerthaus für alle. Im Bereich Education sind ebenfalls neue Maßstäbe gesetzt worden. Die Nachfrage aus Schulen, Kitas, Stadtteilkulturzentren und anderen sozialen Einrichtungen hat die Erwartungen bei weitem übertroffen. Um dieser Nachfrage besser gerecht zu werden, hat die HamburgMusik ihr Education-Programm gegenüber den ursprünglichen Kalkulationen mehr als verdoppelt.

Die hochwertige inhaltliche Programmgestaltung durch die Intendanz hat dazu geführt, dass sich die Elbphilharmonie innerhalb kürzester Zeit als eines der weltweit führenden Konzerthäuser etabliert hat.

Das spektakuläre Gebäude ist außerdem schnell zu einem weithin bekannten Wahrzeichen geworden, das Hamburgerinnen und Hamburger genauso wie Touristinnen und Touristen begeistert. Die Elbphilharmonie steht wie kein zweites Gebäude für die Kulturstadt Hamburg. Die Nachfrage nach Konzerten und dem Plaza-Besuch übertrifft weiterhin alle Erwartungen.“

Kultur- und Tourismustaxe wird ab 2025 moderat erhöht

Die Kultur- und Tourismustaxe (KTT), die Übernachtungsgäste in Hamburg bezahlen, soll ab dem übernächsten Jahr moderat angehoben werden. Das hat der Senat in dieser Woche beschlossen. Die Bürgerschaft muss dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

Die KTT wurde zum 1. Januar 2013 eingeführt und seitdem nicht erhöht. Mit den Mitteln, die auf diese Weise eingenommen werden, werden Projekte von besonderer Strahlkraft in Kultur, Tourismus und Sport sowie Investitionen in die kulturelle und touristische Infrastruktur ermöglicht, die aus den knappen Haushaltsmitteln der Freien und Hansestadt Hamburg sonst nicht finanzierbar wären.

Dadurch trägt das Tourismusaufkommen dazu bei, die Attraktivität der Stadt nachhaltig zu sichern und Kultur- und Freizeitangebote auch für die Hamburgerinnen und Hamburger zu ermöglichen. Die Mittel wurden durch Zuschüsse aus dem Landeshaushalt auch weiterhin in gleicher Höhe für die Projekte in der Stadt bereitgestellt, als die KTT-Einnahmen während der Corona-Pandemie eingebrochen waren. Mittlerweile haben sich die Besucherzahlen in kürzester Zeit erholt und Hamburg erfreut sich eines erheblichen Zulaufs und fortgesetzt außerordentlich hoher touristischer Attraktivität. Die Gästezahlen befinden sich wieder auf bzw. über dem Niveau vor der Corona-Pandemie.

Zum 1. Januar 2025 sollen mit Blick auf die steigende Kostenentwicklung die Steuerpauschalsätze der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe erstmals innerhalb von über zehn Jahren angehoben werden. Die durch den Senat vorgesehene Anpassung soll moderat ausfallen. Bezogen auf die heutigen Steuerpauschalsätze sollen sie um 20 Prozent angehoben werden, sodass beispielsweise bei einem Übernachtungspreis zwischen 50 und 100 Euro künftig 2,40 Euro (bislang 2 Euro) und bei einem Übernachtungspreis zwischen 100 und 150 Euro künftig 3.60 Euro (bislang 3 Euro) erhoben werden. Auf der Grundlage der Steuerschätzung vom Mai 2023 sind Mehreinnahmen ab dem Haushaltsjahr 2025 von etwa 3,6 Mio. Euro jährlich zu erwarten.

Finanzsenator Dr. Andreas Dressel: „Im Bundesvergleich ist die Hamburger Kultur- und Tourismustaxe vergleichsweise niedrig, sie wurde seit Einführung 2013 noch nicht einmal angehoben. Angesichts der Kostenentwicklung bei der kulturellen und touristischen Infrastruktur ist es angemessen, nun nach mehr als 10 Jahren mit entsprechendem Vorlauf einen Erhöhungsschritt zu gehen. Nach Erörterungen mit Kammer und Verbänden tritt die Erhöhung erst zum 1.1.25 in Kraft, gleichwohl kann nach Zustimmung der Bürgerschaft die Anpassung beim im Herbst 2023 beginnenden Eckwerte- und Haushaltsaufstellungsverfahren für die äußerst engen Haushalte 2025/2026 bereits berücksichtigt werden. Dass die Touristen bei gestiegenen Kosten auch einen stärkeren Beitrag leisten, die kulturelle und touristische Infrastruktur in unserer Stadt – z.B. für unsere Elbphilharmonie – auch mit zu finanzieren, ist mehr als gerecht.“

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