Kulturpass für Jugendliche ist diese Woche gestartet

Kohle für Kultur

In einigen europäischen Ländern ist es schon üblich – seit Mittwoch nun auch in Deutschland. Jugendliche bekommen Kohle für Kultur …

Um sowohl junge Menschen als auch die Kultur zu unterstützen, führt die Bundesregierung nach dem Vorbild anderer europäischer Länder in Deutschland einen KulturPass ein. Das Angebot startete am vergangenen Mittwoch, 14. Juni 2023, und richtet sich zunächst an alle Jugendlichen in Deutschland die in diesem Jahr ihren 18. Geburtstag feiern. Laut Statistischem Bundesamt sind das etwa 750.000 Personen.

Bereits jetzt können sich Kulturanbietende auf der digitalen Plattform einen „Shop“ einrichten und dort ihre Angebote registrieren. Dazu gehören Veranstaltungen wie Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen, Eintrittskarten für Museen sowie physische Produkte wie Bücher, Comics und Musikinstrumente. Die Kosten für die abgerufenen Angebote werden den Anbietern im Nachgang erstattet.

„Der KulturPass ist eine Riesenchance für die gesamte Kulturszene, gerade auch in ländlichen Gebieten abseits der großen Metropolen“, betont Kulturstaatsministerin Claudia Roth, auf deren Initiative der KulturPass zurückgeht. Jetzt komme es  darauf an, dass diese Chance auch genutzt werde, damit die Jugendlichen beim Start der App ein möglichst vielfältiges Angebot vorfinden, so Roth weiter. Die Staatsministerin ruft daher alle Kulturanbieter dazu auf, beim KulturPass mitzumachen.

Wie funktioniert der KulturPass?

Alle Jugendlichen, die 2023 18 Jahre alt werden, erhalten ein Budget in Höhe von 200 Euro. Dieses Budget können sie auf einer digitalen Plattform einlösen, die als App und Website nutzbar sein wird. Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Budget bis zu zwei Jahre zur Verfügung steht.

Auf der Plattform können sich Kulturanbieter registrieren und dort beispielsweise Tickets für Konzerte, Theater- und Kinovorstellungen anbieten. Auch Eintrittskarten für Museen, Ausstellungen oder Parks sowie Bücher, Tonträger und Noten sollen zum Angebot gehören. Die Registrierung ist beschränkt auf lokale Kulturanbieter. Versandhandel, reine Streaming-Angebote und Computerspiele sind ausgeschlossen.

Bei erfolgreichem Verlauf kann das Programm in einem zweiten Schritt für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren geöffnet werden.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie wird ein kulturpolitischer Schwerpunkt auf Kulturanbietende vor Ort gelegt. Diese waren von den zur Pandemiebekämpfung ergriffenen Maßnahmen besonders betroffen und haben erhebliche Umsatzrückgänge erlitten. Sie leiden nach wie vor unter einem starken Publikumsschwund.

Der Fokus des KulturPasses liegt daher auf Präsenzformaten wie Veranstaltungen in Theatern, Konzert-/Opernhäusern und Kinos. Ferner teilnahmeberechtigt sind lokale Anbietende vor Ort wie Buchhandlungen und der Musikfachhandel, Plattenläden und weitere kulturelle Veranstaltungsorte wie Museen, Gedenkstätten, Parks, botanische Gärten oder Kirchen.

Die zum KulturPass zugelassenen Kulturkategorien orientieren sich dabei an den beihilferechtlichen Bestimmungen (Art. 53, 54 AGVO).

Grundsätzlich achten wir auf flächendeckende Angebote insbesondere auch im ländlichen Raum. Parallele Streaming-Angebote von Live-Kulturveranstaltungen – z.B. eine Theateraufführung wird vom Veranstaltenden auch digital zur Verfügung gestellt – sollen ebenfalls berücksichtigt werden. Dadurch kann die Reichweite der Angebote auch im ländlichen Raum erhöht werden.

Der Deutsche Bundestag stellt für das Pilotprojekt 100 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat der Haushaltsausschuss am 10. November 2022 beschlossen. Die Mittel kommen aus dem Etat der Staatsministerin für Kultur und Medien.

Der neue KulturPass der Bundesregierung enthält in der ersten Erprobungsphase ab Juni 2023 vorerst keine Angebote der Kulturellen Bildung, z. B. in Form von Kursen und Workshops, in denen sich die KulturPass-Nutzer*innen selbst in Kunst, Kultur, Medien und Spiel betätigen können.

Wie Kulturstaatsministerin Claudia Roth am 19. April 2023 in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien auf Nachfrage erläuterte, könnten diese bei Erfolg des ersten Probelaufs in die nächste Phase ab Ende des Jahres mit aufgenommen werden. So seien in diesem Jahr auch keine Jahrespässe für Bibliotheken über den KulturPass abgedeckt, was aber im nächsten Schritt erfolgen könnte, so Kulturstaatsministerin Roth.

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