Pünktlich zum Fest ändert Hamburg seine Feiertagsschutzverordnung

Neuregelung der Feiertagsruhe am Karfreitag

Foto: sick-street-photography / Pixabay

Ostern ist in Hamburg ab jetzt auch Partytime!

Nach einer entsprechenden Erörterung und Abstimmung mit der evangelischen und der katholischen Kirche hat der Senat in diesen Tagen beschlossen, die Zeit der Feiertagsruhe am Karfreitag auf 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr festzulegen. Die Regelung gilt bereits für das kommende Osterwochenende.

Die Hamburgische Feiertagsschutzverordnung legt fest, in welchem Zeitraum Einschränkungen von Veranstaltungen am Karfreitag im Sinne eines „stillen Feiertags“ erfolgen.

Der Schutz des Karfreitags als stiller Feiertag vor Ostern bleibt mit dieser Regelung gewahrt. Veranstaltungen und Freizeitangebote, die von der Verordnung betroffen sind, können damit am Donnerstagabend bis in die frühen Morgenstunden des Karfreitags zu Ende geführt bzw. ab Mitternacht wieder begonnen werden.

Für Christen ist der Karfreitag, der auch stiller Freitag oder hoher Freitag genannt wird, eine Zeit der Besinnung, Trauer und geistlichen Reflexion. Deshalb bestehen traditionell Regelungen zum besonderen Schutz dieses Feiertags. Diese sind bundesweit von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich ausgestaltet.

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