Der Trägerverein des Kulturzentrums gibt Stellungnahme ab:

„Im Rieckhof gehen ab 01.01.2022 die Lichter aus“

Eines der Streitthemen der jüngeren Vergangenheit (Foto: Rieckhof)

Zu Jahresbeginn 2022 soll nach Wunsch von Verwaltung und Bezirksregierung eine Ausschreibung für den Betrieb des Kulturzentrums Rieckhof erfolgen. Dazu gibt der jetzige und seit Erbauung des Gebäudes tätige Trägerverein eine Stellungnahme ab.

Im Wortlaut:

„Ein Treffen des Vorstands vom Trägerverein mit der Bezirksamtsleiterin Sophie Fredenhagen, Dr. Anke Jobmann (Dezernentin für Soziales, Jugend und Gesundheit) sowie Sonja Wichmann (Fachamt Sozialraummanagement) endete am Mittwochabend (28. Apr. 2021, Anm. d. Red.) für den Vorstand mit der Erkenntnis, dass der Verein ab Januar 2022 nicht mehr für die Trägerschaft des Rieckhofes zur Verfügung stehen kann und wird.

Das Treffen kam zustande, weil das Bezirksamt – ohne hierzu von der Bezirksversammlung aufgefordert worden zu sein – den Entschluss gefasst hat, die Trägerschaft im Rahmen eines sog. Interessebekundungsverfahren auszuschreiben, so dass sich andere Institutionen darum bewerben können.

In dem Gespräch stellte sich heraus, dass das Bezirksamt offensichtlich nicht beabsichtigt, dem Trägerverein für das Jahr 2022 weiterhin die erforderlichen öffentlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Auf mehrfaches Nachfragen waren die Repräsentantinnen des Bezirksamts nicht bereit, dem Vorstand die Mittel zuzusagen.

Für den Verein hat das zur Konsequenz, dass der Verein im Januar 2022 ohne eine verbindliche Zusage vor der Insolvenz steht, sofern noch Forderungen aus langfristigen Verträgen bestehen bleiben. Aus diesem Grund wird der Vorstand sämtliche Verträge, die für den Betrieb des Rieckhofs geschlossen wurden, zum 31.12.2021 kündigen bzw. versuchen, diese einvernehmlich aufzuheben. Hierzu zählt auch der Pachtvertrag für die Kneipe mit der Elbewerkstätten gGmbH, die gemeinsam mit dem Trägerverein seit mehr als 20 Jahren in einer vielgelobten Zusammenarbeit die Inklusion von Menschen mit Handicap vorlebt.

Drei Mitarbeitern muss die Kündigung zum 31.12.2021 ausgesprochen werden. Betroffen hiervon sind der Geschäftsführer, Jörn Hansen, sowie die vom Verein als dessen Nachfolgerin gewollte Mitarbeiterin Ulrike Niß und die für die Buchhaltung zuständige Mitarbeiterin Silke Fiehn.

Da der Stromlieferungsvertrag nach zweijähriger Laufzeit zum 31.12.2021 endet, werden Vorstand und Geschäftsführung keinen neuen Vertrag mit einem Stromlieferanten verhandeln und abschließen können, um sich nicht dem Vorwurf einer Insolvenzstraftat auszusetzen.

Der Vorstand geht davon aus, dass das Bezirksamt nun den Mietvertrag und den sog. Überlassungsvertrag kündigen wird. Ein Festhalten an den Verträgen ist ohne Trägerschaft sinnlos.“

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